• Horben (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg)
Hundesteuer Anmeldung

Hundesteuer - Hund anmelden

Hinweise für Horben

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Beschreibung

Hinweise für Horben

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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Hund anmelden

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Kontakt

E-Mail: rechnungsamt@vghexental.de

Fax: +49 761 40161 47

Telefon Festnetz: +49 761 40161 0

Internet

Sprachversion

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erforderliche Unterlagen

Hinweise für Horben

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Hinweise für Horben

Sie halten einen Hund.

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise für Horben

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Verfahrensablauf

Hinweise für Horben

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Fristen

Hinweise für Horben

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Kosten

Hinweise für Horben

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 102 Euro. Für das Halten eines Kampf-
hundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 - 408 Euro.
Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der
geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 204 Euro, für den zweiten
und jeden weiteren Kampfhund auf 816 Euro. 

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung ohne vorliegendes SEPA-Mandat wird nicht abschließend bearbeitet.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Horben

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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