Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Au
Beschreibung
Hinweise für Au
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Au
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Au
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
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Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
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Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 102 Euro. Für das Halten eines Kampf-
hundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 - 408 Euro.
Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der
geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 204 Euro, für den zweiten
und jeden weiteren Kampfhund auf 816 Euro.
Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung ohne vorliegendes SEPA-Mandat wird nicht abschließend bearbeitet.
Hinweise (Besonderheiten)
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Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg