Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Online-Dienste
Formular - Hund anmelden
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Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen
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Ansprechpartner
Hundesteuer (Hundesteuer)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Gerne stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkämmerei auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach vorheriger Absprache zur Verfügung.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612015166
erforderliche Unterlagen
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Steuerermäßigung / - befreiung:
Die möglichen Gründe und erforderlichen Nachweise für Steuerermäßigungen / -befreiungen können Sie in der Hundesteuersatzung Stadt Freiburg nachlesen.
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Rechtsbehelf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
nicht einschlägig
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder mit unserem Online-Formular anmelden.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Für den ersten Hund: 120,00 €
- Für jeden weiteren Hund: 240,00 €
Weitere Informationen finden Sie unter:
Hundesteuersatzung Stadt Freiburg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg