• Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)
Hundesteuer Anmeldung

Hundesteuer - Hund anmelden

Hinweise für Freiburg im Breisgau

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Beschreibung

Hinweise für Freiburg im Breisgau

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Online-Dienste

Formular - Hund anmelden

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Hund anmelden

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Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen

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Online - Hund anmelden

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Ansprechpartner

Hundesteuer (Hundesteuer)

Adresse

Hausanschrift

Fahnenbergplatz 4

79098 Freiburg im Breisgau

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Gerne stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkämmerei auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach vorheriger Absprache zur Verfügung.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +497612015166

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Hinweise für Freiburg im Breisgau

Steuerermäßigung / - befreiung:
Die möglichen Gründe und erforderlichen Nachweise für Steuerermäßigungen / -befreiungen können Sie in der Hundesteuersatzung Stadt Freiburg nachlesen.

Voraussetzungen

Hinweise für Freiburg im Breisgau

Sie halten einen Hund.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Hinweise für Freiburg im Breisgau

nicht einschlägig

Verfahrensablauf

Hinweise für Freiburg im Breisgau

Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder mit unserem Online-Formular anmelden.

Fristen

Hinweise für Freiburg im Breisgau

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.


Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Kosten

Hinweise für Freiburg im Breisgau

  • Für den ersten Hund: 120,00 €
  • Für jeden weiteren Hund: 240,00 €


Weitere Informationen finden Sie unter:
Hundesteuersatzung Stadt Freiburg

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Freiburg im Breisgau

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

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Sprache: en