Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

    Formular - Hund anmelden

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    Hund anmelden

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    Hund anmelden

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    Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen

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    Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen

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    Online - Hund anmelden

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    Ansprechpartner

    Hundesteuer (Hundesteuer)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fahnenbergplatz 4

    79098 Freiburg im Breisgau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Gerne stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkämmerei auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach vorheriger Absprache zur Verfügung.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612015166

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Steuerermäßigung / - befreiung:
    Die möglichen Gründe und erforderlichen Nachweise für Steuerermäßigungen / -befreiungen können Sie in der Hundesteuersatzung Stadt Freiburg nachlesen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    nicht einschlägig

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder mit unserem Online-Formular anmelden.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.


    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Für den ersten Hund: 120,00 €
    • Für jeden weiteren Hund: 240,00 €


    Weitere Informationen finden Sie unter:
    Hundesteuersatzung Stadt Freiburg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en