Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Calw

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Calw

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Calw (Stadt Calw)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 13 61

    75363 Calw

    Hausanschrift

    Marktplatz 9

    75365 Calw

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07051 167 0

    E-Mail: StadtCalw@calw.de

    Internet

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    Steuerwesen (Steuerwesen)

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    Postfach 13 61

    75363 Calw

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Calw

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Calw

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Calw

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Calw

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Calw

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Calw

    Die Steuer beträgt gemäß der Hundesteuersatzung im Kalenderjahr:

    • für den ersten Hund: 96,- €
    • für den zweiten und jeden weiteren Hund: 192,- €
    • Kampfhunde oder gefährliche Hunde im Sinne von § 5 a: 480,- €
    • jeden weiteren Kampfhund oder gefährlichen Hund i. S. v. § 5 a: 960,- €
    • jeden Zwinger i. S. v. § 7 Abs. 1: 192,- €
    • werden mehr als 5 Hunde im Zwinger gehalten, erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um: 192,- €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Calw

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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