Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Altensteig

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Altensteig

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

    Hund anmelden

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    Sprache

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    Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen

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    Sepa Lastschriftmandat

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Versicherungen (Steuern und Versicherungen)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Rathausplatz 1

    72213 Altensteig

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    72213 Altensteig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0745394610

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Altensteig

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Altensteig

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Altensteig

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Altensteig

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Altensteig

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Altensteig

    Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Altensteig.
    Die derzeit gültige Fassung finden Sie im Ortsrecht auf unserer Homepage unter:

    www.altensteig.de/Rathaus/Ortsrecht-Satzungen

    Bitte beachten Sie, dass für die Abbuchung der Hundesteuer ein SEPA-Mandar erforderlich ist.
    Um Ihr SEPA-Mandat zu erteilen, bitten wir Sie, das entsprechende Formular auszufüllen und uns zuzusenden.
    Gerne können Sie das Mandat auch digital über ServiceBW stellen.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Altensteig

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en