Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Gaiberg
Beschreibung
Hinweise für Gaiberg
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
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Ansprechpartner
Rechnungsamt (Rechnungsamt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 61
69251 Gaiberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: service@gaiberg.de
Telefon Festnetz: +49 6223 95010
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gaiberg
Rassenachweis bei Kampfhunden oder Kampfhundmischlingen.
Nachweis bei Jagdhunden
Nachweis bei Begleithunden
Voraussetzungen
Hinweise für Gaiberg
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gaiberg
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
Hinweise für Gaiberg
-
Verfahrensablauf
Hinweise für Gaiberg
Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder per Onlineantrag anmelden.
Fristen
Hinweise für Gaiberg
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Kosten
Hinweise für Gaiberg
Das Anmelden des Hundes an sich ist kostenlos.
Hundesteuer pro Kalenderjahr 96,00 €
Kampfhundesteuer pro Kalenderjahr 600,00 €
für den zweiten und jeden weiteren Hund 192,00 €
für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 1.200,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gaiberg
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg