Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Gaiberg

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gaiberg

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Online-Dienste

    Hund anmelden

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechnungsamt (Rechnungsamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 61

    69251 Gaiberg

    Hausanschrift

    Hauptstr. 44

    69251 Gaiberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: service@gaiberg.de

    Telefon Festnetz: +49 6223 95010

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gaiberg

    Rassenachweis bei Kampfhunden oder Kampfhundmischlingen.

    Nachweis bei Jagdhunden

    Nachweis bei Begleithunden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gaiberg

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gaiberg

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Gaiberg

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gaiberg

    Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder per Onlineantrag anmelden.

    Fristen

    Hinweise für Gaiberg

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Kosten

    Hinweise für Gaiberg

    Das Anmelden des Hundes an sich ist kostenlos.

    Hundesteuer pro Kalenderjahr 96,00 €

    Kampfhundesteuer pro Kalenderjahr 600,00 €

    für den zweiten und jeden weiteren Hund 192,00 €

    für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 1.200,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gaiberg

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en