Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für St. Leon-Rot

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für St. Leon-Rot

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienst

    Hund anmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechnungsamt (Rechnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    68789 St. Leon-Rot

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6227 538 213

    Fax: +49 6227 538 277

    E-Mail: rechnungsamt@st-leon-rot.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für St. Leon-Rot

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für St. Leon-Rot

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für St. Leon-Rot

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für St. Leon-Rot

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für St. Leon-Rot

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für St. Leon-Rot

    Siehe § 5 Steuersatz der Hundesteuersatzung der Gemeinde St. Leon-Rot (gültig ab 01.01.23):
    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 72,00 €. Beginnt oder endet die Steuer-pflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
    (2) Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 144,00 €. Hierbei bleiben die nach § 7 steuerfreien Hunde außer Betracht. Werden neben Kampfhunden sowie in Zwingern gehaltene Hunde (§ 9) noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als "weitere Hunde" im Sinne von Satz 1.
    (3) Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 9 Abs. 1 beträgt das Zweifache des Steuer-satzes nach Abs. 1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1.
    (4) Für Kampfhunde und gefährliche Hunde wird ein erhöhter Steuersatz erhoben. Dieser be-trägt für den ersten Kampfhund 400,00 € und für jeden weiteren Kampfhund 800,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für St. Leon-Rot

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en