Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Ladenburg
Beschreibung
Hinweise für Ladenburg
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Abteilung Finanzen (Abteilung Finanzen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1128
68520 Ladenburg
Öffnungszeiten
Servicezeit (Kassenstunden) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Voraussetzungen
Hinweise für Ladenburg
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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keiner
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden.
Fristen
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Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Kosten
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Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 108 Euro. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 216 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch die Regelungen zu Leinenzwang und zur Hundekotbeseitigung.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg