Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Dossenheim
Beschreibung
Hinweise für Dossenheim
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Steuern, Liegenschaften, Forst (Steuern, Liegenschaften, Forst)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dossenheim
Steuerermäßigung / - befreiung:
Die möglichen Gründe und erforderlichen Nachweise für Steuerermäßigungen / -befreiungen können Sie in der Hundesteuesatzung der Gemeinde Dossenheim nachlesen.
Voraussetzungen
Hinweise für Dossenheim
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Dossenheim
Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder mit unserem Onlineformular anmelden.
Fristen
Hinweise für Dossenheim
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Kosten
Hinweise für Dossenheim
- Für den ersten Hund: 99,00 €
- Für jeden weiteren Hund: 198,00 €
- Für einen und jeden weiteren Kampfhund: 618,00€
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://dossenheim.de/wp-content/uploads/2019/11/4.1-Hundesteuersatzung.pdf
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dossenheim
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg