Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Dossenheim

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dossenheim

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

    Hund anmelden

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Steuern, Liegenschaften, Forst (Steuern, Liegenschaften, Forst)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    69221 Dossenheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dossenheim

    Steuerermäßigung / - befreiung:
    Die möglichen Gründe und erforderlichen Nachweise für Steuerermäßigungen / -befreiungen können Sie in der Hundesteuesatzung der Gemeinde Dossenheim nachlesen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dossenheim

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dossenheim

    Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder mit unserem Onlineformular anmelden.

    Fristen

    Hinweise für Dossenheim

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Kosten

    Hinweise für Dossenheim

    • Für den ersten Hund: 99,00 €
    • Für jeden weiteren Hund: 198,00 €
    • Für einen und jeden weiteren Kampfhund: 618,00€

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    https://dossenheim.de/wp-content/uploads/2019/11/4.1-Hundesteuersatzung.pdf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dossenheim

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en