Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Buchen (Odenwald)
Beschreibung
Hinweise für Buchen (Odenwald)
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Stadt Buchen (Odenwald) (Stadt Buchen (Odenwald))
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 65
74710 Buchen (Odenwald)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kernzeit Mo 09:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 16:00 Uhr Mi 09:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Haushalt & Steuern (Haushalt & Steuern)
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74710 Buchen (Odenwald)
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Öffnungszeiten
Kernzeit Mo 09:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 16:00 Uhr Mi 09:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Buchen (Odenwald)
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Buchen (Odenwald)
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Buchen (Odenwald)
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Buchen (Odenwald)
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Buchen (Odenwald)
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Buchen (Odenwald)
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
1. den ersten Hund: 72,00€
2. den zweiten und jeden weiteren: 144,00 €
3. Kampfhunde oder gefährliche Hunde im Sinne von § 5 a: 312,00 €
4. jeden weiteren Kampfhund oder gefährlichen Hund i.S.v § 5 a: 624,00 €
5. jeden Zwinger i.S.v. § 7 Abs. 1: 250,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Buchen (Odenwald)
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg