Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Bretten

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bretten

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

    Hund anmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 203 Steuerverwaltung (Sachgebiet 203 Steuerverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Kirchgasse 9

    75015 Bretten

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07252921215

    Telefon Festnetz: 07252921216

    Fax: 07252921160

    E-Mail: stadt@bretten.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Stadt Bretten (Stadt Bretten)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1560

    75005 Bretten

    Hausanschrift

    Untere Kirchgasse 9

    75015 Bretten

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 072529210

    Fax: 07252921160

    E-Mail: stadt@bretten.de

    Internet

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bretten

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bretten

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bretten

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bretten

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Bretten

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Bretten

    erster Hund 108,00 €

    jeder weitere Hund 216,00 €

    Kampfhund/gefährlicher Hund mit Wesensprüfung 330,00 €

    Kampfhund/gefährlicher Hund ohne Wesensprüfung 660,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bretten

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en