Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Stutensee

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Stutensee

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Betriebe (Steuern und Betriebe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    76297 Stutensee

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07244/969-153

    Fax: 07244/969-109

    E-Mail: steuerverwaltung@stutensee.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Stadt Stutensee (Stadt Stutensee)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    76297 Stutensee

    Postfachadresse

    Postfach 12 62

    76289 Stutensee

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07244 969 0

    Fax: 07244 969 109

    E-Mail: rathaus@stutensee.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stutensee

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stutensee

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stutensee

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stutensee

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Stutensee

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Stutensee

    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Stutensee

    § 5 Steuersatz

    1. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 84,00 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.


    2. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zw eiten und jeden weiteren Hund auf 168,00 €. Hierbei bleiben nach § 6 steuerfreie Hunde außer Betracht.


    3. Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 beträgt das 3-fache des Steuersatzes nach Absatz 1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bi s zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stutensee

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en