Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Stutensee
Beschreibung
Hinweise für Stutensee
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Steuern und Betriebe (Steuern und Betriebe)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 62
76289 Stutensee
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Abweichende Zeiten: im BürgerBüro u. seinen Außenstellen, in der Baurechtsbehörde und in der Ausländerbehörde. Die Stadtverwaltung ist geschlossen an gesetzlichen Feiertagen sowie im Jahr 2025 an folgenden Tagen: Faschingsdienstag ab 12 Uhr; 2. Mai; 24. - 31. Dezember und am 2. Januar 2026) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Stutensee (Stadt Stutensee)
Adresse
Hausanschrift
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Postfach 12 62
76289 Stutensee
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Allgemeine Öffnungszeit (Abweichende Zeiten: im BürgerBüro u. seinen Außenstellen, in der Baurechtsbehörde und in der Ausländerbehörde. Die Stadtverwaltung ist geschlossen an gesetzlichen Feiertagen sowie im Jahr 2025 an folgenden Tagen: Faschingsdienstag ab 12 Uhr; 2. Mai; 24. - 31. Dezember und am 2. Januar 2026) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stutensee
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Stutensee
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stutensee
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Stutensee
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Stutensee
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Stutensee
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Stutensee
§ 5 Steuersatz
1. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 84,00 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
2. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zw eiten und jeden weiteren Hund auf 168,00 €. Hierbei bleiben nach § 6 steuerfreie Hunde außer Betracht.
3. Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 beträgt das 3-fache des Steuersatzes nach Absatz 1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bi s zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stutensee
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg