Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Rheinstetten

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheinstetten

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    20.2 - Steuern, Gebühren, Abgaben (20.2 - Steuern, Gebühren, Abgaben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rappenwörthstraße 49

    76287 Rheinstetten

    Kontakt

    E-Mail: steuerverwaltung@rheinstetten.de

    Fax: (07242) 9514-244

    Telefon Festnetz: (07242) 9514-240

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheinstetten

    Ein Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Die möglichen Gründe und erforderlichen Nachweise für Steuerermäßigungen / -befreiungen können Sie gesondert der zuständigen Stelle erfragen.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheinstetten

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Rheinstetten

    nicht einschlägig

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheinstetten

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Rheinstetten

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Rheinstetten

    • Für den ersten Hund: 90 €
    • Für jeden weiteren Hund: 180 €
    • Zwingersteuer 180 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheinstetten

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en