Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Rheinstetten
Beschreibung
Hinweise für Rheinstetten
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
20.2 - Steuern, Gebühren, Abgaben (20.2 - Steuern, Gebühren, Abgaben)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheinstetten
Ein Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Die möglichen Gründe und erforderlichen Nachweise für Steuerermäßigungen / -befreiungen können Sie gesondert der zuständigen Stelle erfragen.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
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Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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nicht einschlägig
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheinstetten
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Rheinstetten
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
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- Für den ersten Hund: 90 €
- Für jeden weiteren Hund: 180 €
- Zwingersteuer 180 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheinstetten
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg