Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Kraichtal
Beschreibung
Hinweise für Kraichtal
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Stadt Kraichtal (Stadt Kraichtal)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Steuern (Steuern)
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Hausanschrift
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Kontakt
E-Mail: steuern@kraichtal.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kraichtal
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Kraichtal
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kraichtal
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Kraichtal
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Kraichtal
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Kraichtal
ein Hund: 90,00 Euro
jeder weitere Hunde: 180,00 Euro
als gefährlich eingestufter Hund: 600,00 Euro
Kampfhund: 600,00 Euro
jeder weiterer Kampfhund: 600,00 Euro
verhaltenstestgeprüfter Kampfhund: 300,00 Euro
jeder weiterer verhaltenstestgeprüfter Kampfhund: 300,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kraichtal
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg