Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Karlsruhe

    Besteuert wird das Halten eines Hundes. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und beträgt für jeden Hund (Ersthund und weitere Hunde): 132,00 Euro. Die Zwingersteuer beträgt 264,00 Euro.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Besteuert wird das Halten eines Hundes. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und beträgt für jeden Hund (Ersthund und weitere Hunde): 132,00 Euro. Die Zwingersteuer beträgt 264,00 Euro.

    Jeden Hund, den Sie halten, müssen Sie anmelden.

    Online-Dienste

    Hund anmelden

    ID: L100022_6e94be2fb108c2b713ecb1aff9722c1dca949cf0d0b7fb88d32838de1e2c01f9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Hund anmelden

    ID: L100022_f45b79b58383af1fbf3d301e4d262976a6c9076e18fa78f987a044074c70d246

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Friedrich-Straße 10

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133-1586

    E-Mail: stadt@karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kommunale Steuern (Kommunale Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adlerstraße 20 a

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Der Eingang befindet sich im Hinterhof.) Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: steuern@stk.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    Dem Anmeldeformular müssen keine Anlagen hinzugefügt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Anmeldungen können online vorgenommen werden. Das Anmeldeformular kann auch in einem der Bürgerbüros abgegeben werden.

    Eine Einzugsermächtigung für die Hundesteuer kann über das SEPA-Basislastschriftmandat erteilet werden. Das Formular muss unterschrieben eingereicht werden.


    Bei der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Hundesteuermarke. Der Hundehalter muss den Hund mit der sichtbar befestigten Marke versehen. Bei Verlust der Marke ist unverzüglich Ersatz bei der Abteilung "Kommunale Steuer" der Stadt Karlsruhe anzufordern, entweder schriftlich oder per Online-Formular.

    Wer seinen Anzeigepflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten,
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind oder

    nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und beträgt für jeden Hund (Ersthund und weitere Hunde):

    • 132,00 Euro.

    Die Zwingersteuer beträgt 264,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en