Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Besteuert wird das Halten eines Hundes. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und beträgt für jeden Hund (Ersthund und weitere Hunde): 132,00 Euro. Die Zwingersteuer beträgt 264,00 Euro.
Jeden Hund, den Sie halten, müssen Sie anmelden.
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Ansprechpartner
Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kommunale Steuern (Kommunale Steuern)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Der Eingang befindet sich im Hinterhof.) Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: steuern@stk.karlsruhe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
Dem Anmeldeformular müssen keine Anlagen hinzugefügt werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Karlsruhe
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Karlsruhe
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der örtlichen Hundesteuersatzung in der Fassung vom 18. Juli 2023.
Rechtsbehelf
Hinweise für Karlsruhe
Keiner.
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Anmeldungen können online vorgenommen werden. Das Anmeldeformular kann auch in einem der Bürgerbüros abgegeben werden.
Eine Einzugsermächtigung für die Hundesteuer kann über das SEPA-Basislastschriftmandat erteilet werden. Das Formular muss unterschrieben eingereicht werden.
Bei der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Hundesteuermarke. Der Hundehalter muss den Hund mit der sichtbar befestigten Marke versehen. Bei Verlust der Marke ist unverzüglich Ersatz bei der Abteilung "Kommunale Steuer" der Stadt Karlsruhe anzufordern, entweder schriftlich oder per Online-Formular.
Wer seinen Anzeigepflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Fristen
Hinweise für Karlsruhe
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten,
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind oder
nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat.
Kosten
Hinweise für Karlsruhe
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und beträgt für jeden Hund (Ersthund und weitere Hunde):
- 132,00 Euro.
Die Zwingersteuer beträgt 264,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Karlsruhe
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg