Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Bopfingen
Beschreibung
Hinweise für Bopfingen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Stadt Bopfingen (Stadt Bopfingen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 44
73438 Bopfingen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 16:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Servicezeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zuschusswesen, Anlagebuchhaltung (Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zuschusswesen, Anlagebuchhaltung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 16:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bopfingen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Bopfingen
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bopfingen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Bopfingen
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Bopfingen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Bopfingen
Ersthund: 72,00 €
Jeder weitere Hund: 144,00 €
Kampfhund/gefährlicher Hund: 588,00 €
Jeder weitere Kampfhund/gefährliche Hund: 732,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bopfingen
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg