Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

    Hund anmelden

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steueramt (Steueramt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 35

    97941 Tauberbischofsheim

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: steueramt@tauberbischofsheim.de

    Telefon Festnetz: +4993418030

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Erster Hund - 96€
    WeitererHunde - 192€
    Erster Kampfhund - 480€
    Weitere Kampfhunde - 960€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en