Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Schwaigern

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwaigern

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienst

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

    ID: L100022_e01ccd0c36da0f6faa6d259a56278ae2777e897396e376c06babd907cd164990

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmerei (Kämmerei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 2

    74193 Schwaigern

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07138 2130

    E-Mail: kaemmerei@schwaigern.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwaigern

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwaigern

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwaigern

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwaigern

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Schwaigern

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Schwaigern

    Für den ersten Hund: 108,00 €
    Für jeden weiteren Hund: 216,00 €
    Für den ersten Kampfhund: 768,00 €
    Für jeden weiteren Kampfhund: 1.536,00 €

    Hinweis:
    Bei Kampfhunden ist eine zusätzliche Anmeldung im Ordnungsamt erforderlich.

    BITTE ERTEILEN SIE IM ANSCHLUSS EIN SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwaigern

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en