Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Schwaigern
Beschreibung
Hinweise für Schwaigern
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kämmerei (Kämmerei)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat)
Kontakt
Telefon Festnetz: 07138 2130
E-Mail: kaemmerei@schwaigern.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwaigern
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Schwaigern
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwaigern
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Schwaigern
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Schwaigern
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Schwaigern
Für den ersten Hund: 108,00 €
Für jeden weiteren Hund: 216,00 €
Für den ersten Kampfhund: 768,00 €
Für jeden weiteren Kampfhund: 1.536,00 €
Hinweis:
Bei Kampfhunden ist eine zusätzliche Anmeldung im Ordnungsamt erforderlich.
BITTE ERTEILEN SIE IM ANSCHLUSS EIN SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwaigern
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg