Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Ilsfeld

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ilsfeld

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

    Hund anmelden

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    Online SEPA-Lastschriftmandat

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ilsfeld (Gemeinde Ilsfeld)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 8

    74360 Ilsfeld

    Postfachadresse

    Postfach 20

    74360 Ilsfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07062 9042 0

    Fax: 07062 9042 19

    E-Mail: gemeinde@ilsfeld.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Fachbereich Wirtschaft und Finanzen (Fachbereich Wirtschaft und Finanzen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 8

    74360 Ilsfeld

    Postfachadresse

    Postfach 20

    74360 Ilsfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07062 9042 31

    Fax: 07062 9042 19

    E-Mail: finanzen@ilsfeld.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ilsfeld

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ilsfeld

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ilsfeld

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ilsfeld

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Ilsfeld

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Ilsfeld

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Hundesteuersatzung. https://www.ilsfeld.de/website/de/rathaus-buerger/verwaltung/satzungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ilsfeld

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en