Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Neuenstadt am Kocher
Beschreibung
Hinweise für Neuenstadt am Kocher
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Stadt Neuenstadt am Kocher (Stadt Neuenstadt am Kocher)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 54
74194 Neuenstadt am Kocher
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Finanzverwaltung (Finanzverwaltung)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 54
74194 Neuenstadt am Kocher
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Neuenstadt am Kocher
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Neuenstadt am Kocher
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Neuenstadt am Kocher
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Neuenstadt am Kocher
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Neuenstadt am Kocher
Für den ersten Hund: 96,00€ pro Kalenderjahr.
Für jeden weiteren Hund: 192,00€ pro Kalenderjahr.
Zwingersteuer (bis zu fünf Hunde): 288,00€ pro Kalenderjahr.
Hinweise (Besonderheiten)
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Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg