Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Neuenstadt am Kocher

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Neuenstadt am Kocher

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

    Hund anmelden

    ID: L100022_4bbed365e793486079a48ef1376568b70f2a7e1117f5f5fdf6bee82f4c8f333c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Hund anmelden

    ID: L100022_fea3def59ad8e6324dc98ef4fe4a35649b37b145d74b741dc232828678e70ef3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

    ID: L100022_b3b569849baa845440e0379e2fa845a6ed280e3c8b8196b012fd8cb157485013

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

    ID: L100022_d6de8cef05ef72be34639ead68275bd263d37ad487ee6159a78fb6177bd45222

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Neuenstadt am Kocher (Stadt Neuenstadt am Kocher)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 54

    74194 Neuenstadt am Kocher

    Hausanschrift

    Hauptstr. 50

    74196 Neuenstadt am Kocher

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07139/97-0

    Fax: 07139/97-66

    E-Mail: Post@neuenstadt.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Finanzverwaltung (Finanzverwaltung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 54

    74194 Neuenstadt am Kocher

    Hausanschrift

    Hauptstr. 50

    74196 Neuenstadt am Kocher

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuenstadt am Kocher

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuenstadt am Kocher

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neuenstadt am Kocher

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuenstadt am Kocher

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Neuenstadt am Kocher

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Neuenstadt am Kocher

    Für den ersten Hund: 96,00€ pro Kalenderjahr.

    Für jeden weiteren Hund: 192,00€ pro Kalenderjahr.

    Zwingersteuer (bis zu fünf Hunde): 288,00€ pro Kalenderjahr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neuenstadt am Kocher

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en