Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Kirchardt
Beschreibung
Hinweise für Kirchardt
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Gemeinde Kirchardt (Gemeinde Kirchardt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 58
74910 Kirchardt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:00 Uhr Di 08:00 - 11:00 Uhr Mi 15:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:00 Uhr Fr 08:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Internet
Steueramt (Steueramt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 58
74910 Kirchardt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:00 Uhr Di 08:00 - 11:00 Uhr Mi 15:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:00 Uhr Fr 08:00 - 11:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kirchardt
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Kirchardt
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kirchardt
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Kirchardt
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Kirchardt
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kirchardt
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg