Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07131 56 0
Fax: 07131 56 2999
E-Mail: posteingang@heilbronn.de
De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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Eventuell ist ein Rassenachweis erforderlich, das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich im Zweifel bei der Steuerabteilung, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
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Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund elektronisch mithilfe des Onlineantrags anmelden. Hierfür benötigen Sie einen Personalausweis mit eID-Funktion sowie ein Lesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone.
Sie können Ihren Hund auch persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie hierfür das Formular "Hundesteuer Anmeldung" im Bereich "Formulare und weitere Angebote".
Fristen
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Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
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Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
- den ersten Hund 110 Euro,
- den zweiten und jeden weiteren Hund 240 Euro,
- jeden gefährlichen Hund 300 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg