Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Kaisersbach
Beschreibung
Hinweise für Kaisersbach
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Finanzverwaltung (Finanzverwaltung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: finanzverwaltung@kaisersbach.de
Telefon Festnetz: 07184 93838 0
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kaisersbach
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Kaisersbach
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kaisersbach
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Kaisersbach
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Kaisersbach
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kaisersbach
Innerhalb 10 Werktage.
Kosten
Hinweise für Kaisersbach
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 96,00 €. Für das Halten eines Kampfhundes 576,00 €n
Hält der Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund aus 192,00 €. und jeden weiteren Kampfhund auf 1.152,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kaisersbach
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg