Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Schorndorf

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schorndorf

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Schorndorf (Stadt Schorndorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    73614 Schorndorf

    Postfachadresse

    Postfach 15 60

    73605 Schorndorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07181 602-0

    E-Mail: stadt@schorndorf.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Steuern, Gebühren und Beiträge (Steuern, Gebühren und Beiträge)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 60

    73605 Schorndorf

    Hausanschrift

    Johann-Philipp-Palm-Straße 10

    73614 Schorndorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7181 602 2123

    Fax: +49 7181 602 72123

    E-Mail: daniela.rieg@schorndorf.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schorndorf

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schorndorf

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schorndorf

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schorndorf

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Schorndorf

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Schorndorf

    Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 144 Euro pro Kalenderjahr. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 288 Euro pro Kalenderjahr.

    Für jeden Kampfhund sowie für jeden aggressiv und gefährlich eingestuften Hund beträgt die Hundesteuer 810 Euro pro Kalenderjahr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schorndorf

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en