Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Hemmingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hemmingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

    Hund anmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzverwaltung (Finanzverwaltung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 65

    71278 Hemmingen

    Hausanschrift

    Münchinger Straße 5

    71282 Hemmingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit ( Online-Terminvereinbarung unter www.hemmingen.link/termin) Mo 08:30 - 12:00 und 15:30 - 18:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07150 9203-0

    Fax: 07150 9203-17

    E-Mail: b.pfisterer@hemmingen.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Gemeinde Hemmingen (Gemeinde Hemmingen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 65

    71278 Hemmingen

    Hausanschrift

    Münchinger Straße 5

    71282 Hemmingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit ( Online-Terminvereinbarung unter www.hemmingen.link/termin) Mo 08:30 - 12:00 und 15:30 - 18:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@hemmingen.de

    Fax: 07150 9203-17

    Telefon Festnetz: 07150 9203-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hemmingen

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hemmingen

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hemmingen

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hemmingen

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Hemmingen

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hemmingen

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en