Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Besigheim

    Wenn Sie einen über drei Monate alten Hund halten, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, dem Steueramt der Stadt Besigheim anzeigen. Eine Hundehaltung ist i.d.R. hundesteuerpflichtig.

    Beschreibung

    Hinweise für Besigheim

    Wenn Sie einen über drei Monate alten Hund halten, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, dem Steueramt der Stadt Besigheim anzeigen. Eine Hundehaltung ist i.d.R. hundesteuerpflichtig.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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    Ansprechpartner

    Stadt Besigheim (Stadt Besigheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Postfachadresse

    Postfach 12 62

    74350 Besigheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten der Stadtverwaltung) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 0

    Fax: 07143 8078 289

    E-Mail: stadtverwaltung@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Steueramt (Steueramt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74354 Besigheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten der Stadtverwaltung) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 276

    Fax: 07143 8078 261

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Besigheim

    Hierzu gibt Ihnen gerne die zuständige Stelle Auskunft.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Besigheim

    • Haltung eines über drei Monate alten Hundes im Stadtgebiet

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Besigheim

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Stadt Besigheim.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Besigheim

    Die Haltung eines über 3 Monate alten Hundes ist dem Steueramt der Stadt Besigheim anzuzeigen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuervergünstigungen möglich.

     

    Fristen

    Hinweise für Besigheim

    Sie müssen die Haltung eines Hundes innerhalb eines Monats schriftlich anzeigen

    • nach dem Beginn der Haltung im Stadtgebiet oder
    • nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat.

     

    Kosten

    Hinweise für Besigheim

    Die Haltung eines Hundes ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer sowie evtl. Vergünstigungen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Besigheim.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Besigheim

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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