Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Besigheim
Beschreibung
Hinweise für Besigheim
Wenn Sie einen über drei Monate alten Hund halten, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, dem Steueramt der Stadt Besigheim anzeigen. Eine Hundehaltung ist i.d.R. hundesteuerpflichtig.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Stadt Besigheim (Stadt Besigheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 62
74350 Besigheim
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten der Stadtverwaltung) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Steueramt (Steueramt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten der Stadtverwaltung) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07143 8078 276
Fax: 07143 8078 261
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Besigheim
Hierzu gibt Ihnen gerne die zuständige Stelle Auskunft.
Voraussetzungen
Hinweise für Besigheim
- Haltung eines über drei Monate alten Hundes im Stadtgebiet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Besigheim
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Stadt Besigheim.
Verfahrensablauf
Hinweise für Besigheim
Die Haltung eines über 3 Monate alten Hundes ist dem Steueramt der Stadt Besigheim anzuzeigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuervergünstigungen möglich.
Fristen
Hinweise für Besigheim
Sie müssen die Haltung eines Hundes innerhalb eines Monats schriftlich anzeigen
- nach dem Beginn der Haltung im Stadtgebiet oder
- nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat.
Kosten
Hinweise für Besigheim
Die Haltung eines Hundes ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer sowie evtl. Vergünstigungen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Besigheim.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Besigheim
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg