Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Möglingen
Beschreibung
Hinweise für Möglingen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Kämmerei (Kämmerei)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung) Mo 16:00 - 18:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 16:00 - 17:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr Servicezeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro) Mo 14:00 - 18:00 Uhr Offene Sprechstunde Di 08:30 - 12:30 Uhr Mit Termin Mi 08:30 - 12:30 Uhr Mit Termin Do 08:30 - 12:30 Offene Sprechstunde (morgens) und 14:00 - 18:00 Uhr Mit Termin (nachmittags) Fr 08:30 - 12:30 Uhr Mit Termin Servicezeit (Öffnungszeiten Bauverwaltung) Mo 16:00 - 18:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 00:00 - 00:00 Uhr nach Vereinbarung Fr 00:00 - 00:00 Uhr nach Vereinbarung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Möglingen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Möglingen
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Möglingen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Möglingen
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Möglingen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
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Die Kosten ergeben sich aus der aktuellen Fassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Möglingen.
https://www.moeglingen.de/de/Rathaus/Gemeindeverwaltung/Ortsrecht
Hinweise (Besonderheiten)
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Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg