Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Für Hunde muss Hundesteuer bezahlt werden. Bitte melden Sie Ihren Hund rechtszeitig bei der Stadtverwaltung an.
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Ansprechpartner
Stadt Ludwigsburg (Stadt Ludwigsburg)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Rathausinfo) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kasse und Steuern (Finanzen) - Team Steuern (Kasse und Steuern (Finanzen) - Team Steuern)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)
Voraussetzungen
Hinweise für Ludwigsburg
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ludwigsburg
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
Hinweise für Ludwigsburg
siehe Bescheid
Verfahrensablauf
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Sie können die Anmeldung persönlich, schriftlich oder online vornehmen. Formulare finden Sie unten auf dieser Seite.
Fristen
Hinweise für Ludwigsburg
Die Anmeldung hat in der Regel innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde zu erfolgen.
Kosten
Hinweise für Ludwigsburg
Zu versteuern ist jeder über drei Monate alte Hund. Die Festsetzung erfolgt durch den Hundesteuerbescheid. Steuerpflichtiger ist der Hundehalter. Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient.
Steuerbefreiungen gibt es für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen. Sonst hilfebedürftig sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H besitzen. Ferner sind Rettungshunde steuerbefreit.
Die Hundehaltung ist innerhalb von einem Monat nach dem Beginn oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, anzuzeigen.
Die Hundesteuer beträgt 156 € für den Ersthund und 312 € für den Zweithund. Für Kampfhunde und deren Kreuzungen und für gefährliche Hunde wird ein erhöhter Steuersatz von 936 € für den Ersthund und 1.872 € für den Zweithund verlangt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ludwigsburg
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg