Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Ludwigsburg

    Für Hunde muss Hundesteuer bezahlt werden. Bitte melden Sie Ihren Hund rechtszeitig bei der Stadtverwaltung an.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Für Hunde muss Hundesteuer bezahlt werden. Bitte melden Sie Ihren Hund rechtszeitig bei der Stadtverwaltung an.

    Online-Dienst

    Hund anmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kasse und Steuern (Finanzen) - Team Steuern (Kasse und Steuern (Finanzen) - Team Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Marktstraße 4

    71634 Ludwigsburg

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Kontakt

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ludwigsburg

    siehe Bescheid

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie können die Anmeldung persönlich, schriftlich oder online vornehmen. Formulare finden Sie unten auf dieser Seite.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Anmeldung hat in der Regel innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde zu erfolgen.

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    Zu versteuern ist jeder über drei Monate alte Hund. Die Festsetzung erfolgt durch den Hundesteuerbescheid. Steuerpflichtiger ist der Hundehalter. Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient.

    Steuerbefreiungen gibt es für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen. Sonst hilfebedürftig sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H besitzen. Ferner sind Rettungshunde steuerbefreit.

    Die Hundehaltung ist innerhalb von einem Monat nach dem Beginn oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, anzuzeigen.

    Die Hundesteuer beträgt 156 € für den Ersthund und 312 € für den Zweithund. Für Kampfhunde und deren Kreuzungen und für gefährliche Hunde wird ein erhöhter Steuersatz von 936 € für den Ersthund und 1.872 € für den Zweithund verlangt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en