Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Eschenbach

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Eschenbach

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

    Hund anmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Eschenbach (Gemeinde Eschenbach)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Lotenbergstraße 6

    73107 Eschenbach

    Hausanschrift

    Lotenbergstraße 6

    73107 Eschenbach

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 10:00 - 12:00 Uhr Di 10:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Mi 10:00 - 12:00 Uhr Do 10:00 - 12:00 Uhr Fr 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 94040-0

    Fax: 07161 94040-20

    E-Mail: rathaus@gemeinde-eschenbach.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerservice (Bürgerservice)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Lotenbergstraße 6

    73107 Eschenbach

    Hausanschrift

    Lotenbergstraße 6

    73107 Eschenbach

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 10:00 - 12:00 Uhr Di 10:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Mi 10:00 - 12:00 Uhr Do 10:00 - 12:00 Uhr Fr 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschenbach

    • eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
    • eventuell: Bild
    • wichtig: SEPA - Lastschriftmandat - den Antrag dazu finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Eschenbach oder Online über Service BW. Ohne SEPA - Lastschriftmandat kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschenbach

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eschenbach

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Eschenbach

    Gemeinde Eschenbach

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschenbach

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Eschenbach

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eschenbach

    Wir sind bemüht, Ihren Antrag binnen weniger Tage zeitnah zu bearbeiten. In Ausnahmesituationen kann sich die Bearbeitung jedoch leider verzögern.

    Kosten

    Hinweise für Eschenbach

    Die Kosten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung auf der Homepage der Gemeinde Eschenbach.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschenbach

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en