Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Zell unter Aichelberg
Beschreibung
Hinweise für Zell unter Aichelberg
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:45 - 12:00 Uhr Di 07:45 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Mi 07:45 - 12:00 Uhr Do 07:45 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 07:45 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@zell-u-a.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Zell unter Aichelberg
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Zell unter Aichelberg
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Zell unter Aichelberg
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
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Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
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Hundesteuer 125,00€/Jahr
Hundesteuer Kampfhund 900,00€/Jahr
Hundesteuer für den zweiten und jeden weiteren Hund 250,00€/Jahr
Hundesteuer für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 900,00€/Jahr
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Zell unter Aichelberg
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg