Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Gammelshausen
Beschreibung
Hinweise für Gammelshausen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gammelshausen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gammelshausen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Gammelshausen
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gammelshausen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
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Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
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Hundesteuer 120,00€/Jahr
Hundesteuer Kampfhund 750,00€/Jahr
Hundesteuer für den zweiten und jeden weiteren Hund 240,00€/Jahr
Hundesteuer für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 750,00€/Jahr
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gammelshausen
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg