Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Dürnau

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dürnau

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 16

    73105 Dürnau

    Lieferanschrift

    Hauptstr. 16

    73105 Dürnau

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dürnau

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dürnau

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dürnau

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dürnau

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Dürnau

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Dürnau

    Hundesteuer 100,00€/Jahr
    Hundesteuer Kampfhund 750,00€/Jahr
    Hundesteuer für den zweiten und jeden weiteren Hund 200,00€/Jahr
    Hundesteuer für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 750,00€/Jahr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dürnau

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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