Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Gingen an der Fils
Beschreibung
Hinweise für Gingen an der Fils
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Steueramt (Steueramt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 61
73331 Gingen an der Fils
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
E-Mail: p.clement@gingen.de
Telefon Festnetz: 07162 9606 22
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gingen an der Fils
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Gingen an der Fils
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gingen an der Fils
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Gingen an der Fils
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Gingen an der Fils
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Gingen an der Fils
DIe Kosten belaufen sich auf 13 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gingen an der Fils
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg