Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Bezgenriet (Bezirksamt Bezgenriet)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 30

    73035 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Do 13:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15205

    E-Mail: bezgenriet@goeppingen.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bezirksamt Holzheim (Bezirksamt Holzheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlater Straße 1

    73037 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650-15310

    E-Mail: holzheim@goeppingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bezirksamt Hohenstaufen (Bezirksamt Hohenstaufen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichsdorfstraße 34

    73037 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15511

    E-Mail: hohenstaufen@goeppingen.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bezirksamt Maitis (Bezirksamt Maitis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gmünder Straße 32

    73037 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15611

    E-Mail: maitis@goeppingen.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bezirksamt Faurndau (Bezirksamt Faurndau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 6

    73035 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Do 13:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15705

    E-Mail: faurndau@goeppingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bezirksamt Bartenbach (Bezirksamt Bartenbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunnenstraße 5

    73035 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Do 13:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 65015105

    E-Mail: bartenbach@goeppingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Referat Steuern (Referat Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Freihofstraße 46

    73033 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650-2210

    E-Mail: steuern@goeppingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en