Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Filderstadt

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Filderstadt

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienst

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Gebühren (Steuern und Gebühren)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 80

    70790 Filderstadt

    Hausanschrift

    Aicher Straße 26

    70794 Filderstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 7003 259

    Fax: 0711 7003 7334

    E-Mail: steueramt@filderstadt.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Filderstadt

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Filderstadt

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Filderstadt

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Filderstadt

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Filderstadt

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Filderstadt

    Mit diesen Kosten müssen Sie für Ihren Antrag rechnen:

    Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

    Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr

    Für den ersten Hund = 120 Euro

    Für jeden weiteren Hund = 240 Euro

    Für Zwinger ab 5 Hunde = 240 Euro

    Pro bis zu 5 weiteren Hunden jeweils = + 240 Euro

    Für den ersten Kampfhund = 840 Euro

    Für jeden weiteren Kampfhund = 1.680 Euro

    Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Filderstadt

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en