Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Denkendorf
Beschreibung
Hinweise für Denkendorf
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer.
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Ansprechpartner
Gemeinde Denkendorf (Gemeinde Denkendorf)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (Bürgerbüro, Standesamt, Sozial- und Ausländerwesen) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 13:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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Rassenachweis
Voraussetzungen
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Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde Denkendorf.
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit. Sie können Ihren Hund auch direkt hier anmelden.
Fristen
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Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats in dem der Hund drei Monate alt wird.
Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde unter Angabe der Hunderasse schriftlich mitzuteilen.
Kosten
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Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 108 Euro. Für das Halten eines Kampfhundes beträgt der Steuersatz 500 Euro. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 216,-- Euro, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1000,-- Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg