Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Weil der Stadt
Beschreibung
Hinweise für Weil der Stadt
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Online-Dienst
Hund anmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Steueramt (Steueramt)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 20
71263 Weil der Stadt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 16:00 - 18:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
E-Mail: steueramt@weil-der-stadt.de
Telefon Festnetz: +497033521120
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Weil der Stadt
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Weil der Stadt
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Weil der Stadt
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Weil der Stadt
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Weil der Stadt
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Weil der Stadt
Ersthund: 168,00 €
Jeder weitere Hund: 336,00 €
Kampfhund/gefährlicher Hund: 672,00 €
Jeder weiterer Kampfhund/gefährlicher Hund: 1.344,00 €
Zwingersteuer: Das dreifache des Steuersatzes
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Weil der Stadt
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg