Flurstücksgrenze Feststellung

    Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen

    Hinweise für Waldkirch

    Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldkirch

    Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    22 Vermessungsamt (22 Vermessungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzwaldstraße 4

    79312 Emmendingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07641 451 9215

    Fax: 07641 451 9299

    E-Mail: vermessungsamt@landkreis-emmendingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldkirch

    Angaben zu dem betroffenen Flurstück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldkirch

    Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

    • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
    • eine erbbauberechtigte Person,
    • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
    • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

    sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Waldkirch

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waldkirch

    Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

    • Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
    • Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.

    Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.

    Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.

    Fristen

    Hinweise für Waldkirch

    -

    Kosten

    Hinweise für Waldkirch

    Die Höhe der Gebühr für die Grenzfeststellung für das Liegenschaftskataster hängt vom Bodenrichtwert und von der Anzahl der Grenzpunkt ab. Sie ist in einem von der Landesregierung herausgegebenen Gebührenverzeichnis festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldkirch

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en