Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen
Hinweise für Waldkirch
Beschreibung
Hinweise für Waldkirch
Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
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Ansprechpartner
22 Vermessungsamt (22 Vermessungsamt)
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Hausanschrift
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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Angaben zu dem betroffenen Flurstück
Voraussetzungen
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Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
- eine erbbauberechtigte Person,
- eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
- eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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kein
Verfahrensablauf
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Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
- Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.
Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.
Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.
Fristen
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Kosten
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Die Höhe der Gebühr für die Grenzfeststellung für das Liegenschaftskataster hängt vom Bodenrichtwert und von der Anzahl der Grenzpunkt ab. Sie ist in einem von der Landesregierung herausgegebenen Gebührenverzeichnis festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg