Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen
Beschreibung
Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
Online-Dienst
Antrag Grenzfeststellung, Vermessungsleistung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Vermessungsamt (Vermessungsamt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 46 80
69036 Heidelberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06221 522-5100 (Geschäftszimmer) und -5160 (Service-Stelle)
Fax: 06221 522-5170
Internet
Stadt Weinheim (Stadt Weinheim)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kernzeit (Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen. Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns telefonisch:) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Die Öffnungszeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen können abweichen.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
E-Mail: rathaus@weinheim.de
De-Mail: rathaus@weinheim.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Angaben zu dem betroffenen Flurstück
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
- eine erbbauberechtigte Person,
- eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
- eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
- Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.
Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.
Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.
Fristen
-
Kosten
Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
-
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg