Grenzfeststellung beantragen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
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Antrag Grenzfeststellung, Vermessungsleistung
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Ansprechpartner
Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07131 56 0
Fax: 07131 56 2999
E-Mail: posteingang@heilbronn.de
De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de
Internet
Liegenschaftskataster (Liegenschaftskataster)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7131 56 2822
E-Mail: geodaten@heilbronn.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
- keine
- bei Bedarf können Pläne (Lageplan, Baugesuch) vorgelegt werden
Voraussetzungen
Hinweise für Heilbronn
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Heilbronn
Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
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Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos, schriftlich oder elektronisch stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
- Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.
Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.
Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.
Fristen
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keine
Kosten
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Die Höhe der Vermessungsgebühren richtet sich nach der Gebührenordnung der Stadt Heilbronn.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg