Handelsregister - Einsicht nehmen
Beschreibung
Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird elektronisch geführt. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.
Beispiel: Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind.
Sie erhalten Informationen
- über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute und
- zu Tatsachen und Rechtsverhältnissen, die im Geschäftsleben wichtig sind.
Online-Dienst
Gemeinsames Registerportal der Länder
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Amtsgericht Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0711/921-0
Fax: 0711/921-3300
E-Mail: poststelle@agstuttgart.justiz.bwl.de
De-Mail: ag-stuttgart@egvp.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
- Sie können die Daten auch online abrufen.
- Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen:
- Sprechen Sie persönlich beim zuständigen Registergericht vor, bekommen Sie den Ausdruck sofort.
- Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung.
Spätestens wenn der Betrag dem zuständigen Registergericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.
Der Auszug kann Teilnehmenden am elektronischen Rechtsverkehr auch elektronisch übermittelt werden. Eine Übermittlung als einfache E-Mail ist aber nicht möglich.
Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Registergericht.
Fristen
keine
Kosten
Wenn Sie die Daten online abrufen: keine.
Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder elektronisch beantragen
- und in Papierform möchten:
- für einfache Ausdrucke: EUR 10,00
- für amtliche Ausdrucke: EUR 20,00
- und im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs möchten:
- für eine unbeglaubigte Datei: EUR 5,00
- für eine beglaubigte Datei: EUR 10,00
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg