Auskunft über Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge und Kostenerstattungsbeträge erteilen
Hinweise für Stuttgart
Beschreibung
Hinweise für Stuttgart
Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge und Kostenerstattungsbeträge erhebt das Stadtmessungsamt im Auftrag der Landeshauptstadt, um städtische Aufwendungen zur Baulanderschließung zu refinanzieren. Denn ohne Erschließung, ohne gesicherte Entsorgung und ggf. ohne Ausgleich für Eingriffe in die Natur, gibt es kein Bauland.
Zu Anliegerleistungen zählen alle Beiträge, die ein Grundstückseigentümer für verschiedene öffentliche Anlagen und Einrichtungen bezahlen muss. Das kann zum Beispiel der Bau eines Kanals oder einer Straße sein. Grundstücksbesitzer können beim Stadtmessungsamt erfahren, welche Leistungen noch fällig werden beziehungsweise offen sind.
Erschließungsbeitrag
Über das Stadtmessungsamt erhebt die Landeshauptstadt Stuttgart zur Deckung ihrer anderweitig nicht gedeckten Kosten einen Erschließungsbeitrag für die Erstellung von Anbaustraßen, Wohnwegen und Lärmschutzanlagen. Der Erschließungsbeitrag wird auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart erhoben.
Auf Antrag erhalten Sie Auskünfte über Erschließungs‐ und Kanalbeiträge sowie Kostenerstattungsbeträge. Hierin sind die wesentlichsten Angaben zu Ihrem Grundstück enthalten. Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Mithilfe dieser Bescheinigung können Sie sich informieren, ob für Ihr Grundstück bereits Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge und Kostenerstattungsbeträge gezahlt wurden, oder ob zu einem späteren Zeitpunkt noch Zahlungen fällig werden können beziehungsweise ob Beiträge noch offen sind.
Kanalbeitrag
Über das Stadtmessungsamt erhebt die Landeshauptstadt Stuttgart zur teilweisen Deckung ihres Aufwands einen Kanalbeitrag für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen (außer Regenüberlauf‐, Regenklärbecken und Klärwerken). Der Kanalbeitrag wird auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Abwasserbeseitigungssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart erhoben.
Auf Antrag erhalten Sie Auskünfte über Erschließungs‐ und Kanalbeiträge sowie Kostenerstattungsbeträge (Bescheinigung über Erschließungs‐ und Anliegerleistungen). Hierin sind die wesentlichsten Angaben zu Ihrem Grundstück enthalten. Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Mithilfe dieser Bescheinigung können Sie sich informieren, ob für Ihr Grundstück bereits Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge und Kostenerstattungsbeträge gezahlt wurden, oder ob zu einem späteren Zeitpunkt noch Zahlungen fällig werden können beziehungsweise ob Beiträge noch offen sind.
Kostenerstattungsbetrag
Wenn Bauland neu erschlossen oder verändert wird, geht dies oft zulasten von Natur und Landschaft. Daher schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor, dass unvermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes durch geeignete Maßnahmen auszugleichen sind. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die zu einer ökologischen Aufwertung von Flächen führen. Das sind zum Beispiel Begrünung nicht überbaubarer Flächen, Renaturierung eines Bachlaufes oder das Anpflanzen einer Streuobstwiese. Wenn diese ökologische Kompensation nicht oder nicht vollständig auf den Baugrundstücken selbst erfolgen kann, wird der Ausgleich durch die Stadt an anderer Stelle ausgeführt. Die hierfür anfallenden Kosten werden den Grundstückseigentümern, als sogenannter Kostenerstattungsbetrag für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in Rechnung gestellt.
Auf Antrag erhalten Sie Auskünfte über Erschließungs‐ und Kanalbeiträge sowie Kostenerstattungsbeträge. Darin sind die wesentlichsten Angaben zu Ihrem Grundstück enthalten. Mithilfe dieser Bescheinigung können Sie sich informieren, ob für Ihr Grundstück bereits Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge und Kostenerstattungsbeträge gezahlt wurden, oder ob zu einem späteren Zeitpunkt noch Zahlungen fällig werden können beziehungsweise ob Beiträge noch offen sind.
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Ansprechpartner
Stadtmessungsamt, Anliegerleistungen (Stadtmessungsamt, Anliegerleistungen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 071121659601
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Sie sind Grundstückseigentümer*in oder Bevollmächtigte*r für das angefragte Grundstück.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
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Nach Prüfung der Anträge erfolgt die Bearbeitung.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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In der Regel ist die Bearbeitungsdauer durchschnittlich 14 Tage, in Ausnahmefällen kann es länger dauern.
Kosten
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Auskünfte erhalten Eigentümer und deren Bevollmächtigte gegen eine Gebühr von 60 Euro je Grundstück
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg