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    Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen

    In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.

    Beschreibung

    In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.

    Die besondere Bedeutung eines Kulturdenkmals stellt die Denkmalschutzbehörde fest.

    Das Denkmalbuch enthält die folgenden Angaben:

    • Bezeichnung des Kulturdenkmals
    • Lage
    • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
    • Tag der Eintragung

    Online-Dienst

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    Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)

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    Konrad-Adenauer-Straße 20

    72072 Tübingen

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    Postfach 26 66

    72016 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 757-0

    Fax: 07071 757-3190

    E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

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    Fachdienst Bauen, Brand- und Katastrophenschutz (Fachdienst Bauen, Brand- und Katastrophenschutz)

    Adresse

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    Schillerstraße 30

    89077 Ulm

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    Telefon Festnetz: 0731 185 1273

    Fax: 0731 185 1477

    E-Mail: bauen-brand-kats@alb-donau-kreis.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Das Kulturdenkmal hat eine besondere
      • wissenschaftliche,
      • künstlerische oder
      • heimatgeschichtliche Bedeutung
    • Aufgrund dieser Bedeutung besteht ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Eintragung eines Kulturdenkmals bei der zuständigen Stelle schriftlich anregen.

    Die meisten Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung werden auf Veranlassung staatlicher Stellen in das Denkmalbuch eingetragen (z.B. Burgen, Schlösser, Schlossgärten und Kirchen und historische Friedhöfe).

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de