Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
Hinweise für Löwenstein
Beschreibung
Hinweise für Löwenstein
In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.
Die besondere Bedeutung eines Kulturdenkmals stellt die Denkmalschutzbehörde fest.
Das Denkmalbuch enthält die folgenden Angaben:
- Bezeichnung des Kulturdenkmals
- Lage
- charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
- Tag der Eintragung
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Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Kontakt
Telefon Festnetz: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löwenstein
Fotos innen/außen, Pläne soweit vorhanden.
Bitte geben Sie den Grund (Eigentümer, Kaufinteressent, Kauf, Verkauf usw.) an.
Voraussetzungen
Hinweise für Löwenstein
- Das Kulturdenkmal hat eine besondere
- wissenschaftliche,
- künstlerische oder
- heimatgeschichtliche Bedeutung
- Aufgrund dieser Bedeutung besteht ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löwenstein
- § 12 Denkmalschutzgesetz (DSchG) (Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung)
- § 13 Denkmalschutzgesetz (DSchG) (Eintragungsverfahren)
- § 14 Denkmalschutzgesetz (DSchG) (Denkmalbuch)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für das Verfahren zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Baden-Württemberg (VwV Vollzug DSchG)
Rechtsbehelf
Hinweise für Löwenstein
Bitte informieren Sie sich über den Rechtsbehelf bei der zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
Hinweise für Löwenstein
Sie können die Eintragung eines Kulturdenkmals bei der zuständigen Stelle schriftlich anregen.
Die meisten Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung werden auf Veranlassung staatlicher Stellen in das Denkmalbuch eingetragen (z.B. Burgen, Schlösser, Schlossgärten und Kirchen und historische Friedhöfe).
Fristen
Hinweise für Löwenstein
Bitte informieren Sie sich über eventuelle Fristen bei der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Löwenstein
Bitte informieren Sie sich über die Bearbeitungsdauer bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Hinweise für Löwenstein
Bitte informieren Sie sich über die Kosten bei der zuständigen Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löwenstein
Bitte laden Sie in den Online-Antrag Fotos innen/außen sowie Pläne (soweit vorhanden).
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg