Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen

    Hinweise für Güglingen

    In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.

    Beschreibung

    Hinweise für Güglingen

    In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.

    Die besondere Bedeutung eines Kulturdenkmals stellt die Denkmalschutzbehörde fest.

    Das Denkmalbuch enthält die folgenden Angaben:

    • Bezeichnung des Kulturdenkmals
    • Lage
    • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
    • Tag der Eintragung

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    ID: L100022_b314b7791c96c9b3060a9bad26bc578309ff50ddc24cc16d103f1e330fbf9c5d

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21

    70565 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

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    Denkmalschutz (30.2) (Denkmalschutz (30.2))

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kaiserstr. 1

    74072 Heilbronn

    Hausanschrift

    Lerchenstraße 40

    74072 Heilbronn

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Güglingen

    Fotos innen/außen, Pläne soweit vorhanden.
    Bitte geben Sie den Grund (Eigentümer, Kaufinteressent, Kauf, Verkauf usw.) an.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Güglingen

    • Das Kulturdenkmal hat eine besondere
      • wissenschaftliche,
      • künstlerische oder
      • heimatgeschichtliche Bedeutung
    • Aufgrund dieser Bedeutung besteht ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Güglingen

    Bitte informieren Sie sich über den Rechtsbehelf bei der zuständigen Stelle.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Güglingen

    Sie können die Eintragung eines Kulturdenkmals bei der zuständigen Stelle schriftlich anregen.

    Die meisten Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung werden auf Veranlassung staatlicher Stellen in das Denkmalbuch eingetragen (z.B. Burgen, Schlösser, Schlossgärten und Kirchen und historische Friedhöfe).

    Fristen

    Hinweise für Güglingen

    Bitte informieren Sie sich über eventuelle Fristen bei der zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Güglingen

    Bitte informieren Sie sich über die Bearbeitungsdauer bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Hinweise für Güglingen

    Bitte informieren Sie sich über die Kosten bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Güglingen

    Bitte laden Sie in den Online-Antrag Fotos innen/außen sowie Pläne (soweit vorhanden).

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de