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    Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen

    In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.

    Beschreibung

    In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.

    Die besondere Bedeutung eines Kulturdenkmals stellt die Denkmalschutzbehörde fest.

    Das Denkmalbuch enthält die folgenden Angaben:

    • Bezeichnung des Kulturdenkmals
    • Lage
    • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
    • Tag der Eintragung

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    ID: L100022_56aa12dcd6fb2768ec5d6e1a9984fd846704aab80510f817b60c1274ec75b64a

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    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

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    Ruppmannstraße 21

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    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

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    Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    71665 Vaihingen an der Enz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07042 18 0

    Fax: 07042/18-200

    E-Mail: info@vaihingen.de

    Internet

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Das Kulturdenkmal hat eine besondere
      • wissenschaftliche,
      • künstlerische oder
      • heimatgeschichtliche Bedeutung
    • Aufgrund dieser Bedeutung besteht ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Eintragung eines Kulturdenkmals bei der zuständigen Stelle schriftlich anregen.

    Die meisten Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung werden auf Veranlassung staatlicher Stellen in das Denkmalbuch eingetragen (z.B. Burgen, Schlösser, Schlossgärten und Kirchen und historische Friedhöfe).

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de