Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen
Hinweise für Schwaigern
Beschreibung
Hinweise für Schwaigern
Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale erfasst das Landesamt für Denkmalpflege in einer Denkmalliste.
Die Aufnahme eines Kulturdenkmals in dieser Liste hat deklaratorische Bedeutung, das heißt, ein Kulturdenkmal ist bereits geschützt, bevor es in dieser Liste geführt wird.
Aufgeführt wird in der Denkmalliste:
- Kurzbezeichnung des Kulturdenkmals
- Lage
- charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
- gegebenenfalls der Tag der Eintragung
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Auskunft Kulturdenkmale
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Ansprechpartner
Abteilung 8 - Landesamt für Denkmalpflege (Abteilung 8 - Landesamt für Denkmalpflege)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 200152
73712 Esslingen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwaigern
Fotos (innen/außen), Pläne (soweit vorhanden).
Bitte geben Sie den Grund für Ihren Antrag an (Eigentümer, Kaufinteressent, Kauf, Verkauf...)
Voraussetzungen
Hinweise für Schwaigern
Ein Kulturdenkmal wird in die Denkmalliste aufgenommen:
- automatisch durch die zuständige Stelle
- oder wenn jemand die Eintragung verlangt, z.B. der Eigentümer oder die Eigentümerin und es die nötige Denkmaleigenschaft nach dem Denkmalschutzgesetz hat.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Schwaigern
Den Rechtsbehelf können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Schwaigern
Die Denkmalliste kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Als Eigentümer können Sie die Eintragung formlos beantragen. Sie werden dann auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Kulturdenkmals mit sich bringt.
Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, wenn Ihr Antrag Erfolg hatte.
Fristen
Hinweise für Schwaigern
Informationen zu Fristen können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schwaigern
Hinweise zur Bearbeitungsdauer können SIe bei der zuständigen Stelle erfragen.
Kosten
Hinweise für Schwaigern
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwaigern
Bitte einreichen: Fotos (innen/außen), Pläne (soweit vorhanden).
Bitte geben Sie den Grund für Ihren Antrag an (Eigentümer, Kaufinteressent, Kauf, Verkauf...)
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg