Denkmaleigenschaft Feststellung

    Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen

    Hinweise für Obersulm

    Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale erfasst das Landesamt für Denkmalpflege in einer Denkmalliste.

    Beschreibung

    Hinweise für Obersulm

    Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale erfasst das Landesamt für Denkmalpflege in einer Denkmalliste.

    Die Aufnahme eines Kulturdenkmals in dieser Liste hat deklaratorische Bedeutung, das heißt, ein Kulturdenkmal ist bereits geschützt, bevor es in dieser Liste geführt wird.

    Aufgeführt wird in der Denkmalliste:

    • Kurzbezeichnung des Kulturdenkmals
    • Lage
    • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
    • gegebenenfalls der Tag der Eintragung

    Online-Dienste

    Auskunft Kulturdenkmale

    ID: L100022_032be36b6ae582f112dce738c12ee0daaf35ce53e71dbe38c2558481392242c3

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    ID: L100022_544185a15101d2b8e112b688c1aac72dd4f61e346b071007ecc7c05f0f81e4b9

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 8 - Landesamt für Denkmalpflege (Abteilung 8 - Landesamt für Denkmalpflege)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 12

    73728 Esslingen

    Postfachadresse

    Postfach 200152

    73712 Esslingen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    Fax: 0711 904 45188

    Telefon Festnetz: 0711 904 0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Denkmalschutz (30.2) (Denkmalschutz (30.2))

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kaiserstr. 1

    74072 Heilbronn

    Hausanschrift

    Lerchenstraße 40

    74072 Heilbronn

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Obersulm

    Fotos (innen/außen), Pläne (soweit vorhanden).

    Bitte geben Sie den Grund für Ihren Antrag an (Eigentümer, Kaufinteressent, Kauf, Verkauf...)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Obersulm

    Ein Kulturdenkmal wird in die Denkmalliste aufgenommen:

    • automatisch durch die zuständige Stelle
    • oder wenn jemand die Eintragung verlangt, z.B. der Eigentümer oder die Eigentümerin und es die nötige Denkmaleigenschaft nach dem Denkmalschutzgesetz hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Obersulm

    Den Rechtsbehelf können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Obersulm

    Die Denkmalliste kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

    Als Eigentümer können Sie die Eintragung formlos beantragen. Sie werden dann auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Kulturdenkmals mit sich bringt.

    Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, wenn Ihr Antrag Erfolg hatte.

    Fristen

    Hinweise für Obersulm

    Informationen zu Fristen können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Obersulm

    Hinweise zur Bearbeitungsdauer können SIe bei der zuständigen Stelle erfragen.

    Kosten

    Hinweise für Obersulm

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Obersulm

    Bitte einreichen: Fotos (innen/außen), Pläne (soweit vorhanden).

    Bitte geben Sie den Grund für Ihren Antrag an (Eigentümer, Kaufinteressent, Kauf, Verkauf...)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de