Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen
Hinweise für Leonberg
Beschreibung
Hinweise für Leonberg
Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale erfasst das Landesamt für Denkmalpflege in einer Denkmalliste.
Die Aufnahme eines Kulturdenkmals in dieser Liste hat deklaratorische Bedeutung, das heißt, ein Kulturdenkmal ist bereits geschützt, bevor es in dieser Liste geführt wird.
Aufgeführt wird in der Denkmalliste:
- Kurzbezeichnung des Kulturdenkmals
- Lage
- charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
- gegebenenfalls der Tag der Eintragung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung 8 - Landesamt für Denkmalpflege (Abteilung 8 - Landesamt für Denkmalpflege)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 200152
73712 Esslingen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leonberg
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Hinweise für Leonberg
Ein Kulturdenkmal wird in die Denkmalliste aufgenommen:
- automatisch durch die zuständige Stelle
- oder wenn jemand die Eintragung verlangt, z.B. der Eigentümer oder die Eigentümerin und es die nötige Denkmaleigenschaft nach dem Denkmalschutzgesetz hat.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Leonberg
Die Denkmalliste kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Als Eigentümer können Sie die Eintragung formlos beantragen. Sie werden dann auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Kulturdenkmals mit sich bringt.
Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, wenn Ihr Antrag Erfolg hatte.
Kosten
Hinweise für Leonberg
Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg