Änderung von Denkmalen Genehmigung

    Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen bewahren. Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht aus

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen bewahren. Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht aus

    • wissenschaftlichen,
    • künstlerischen oder
    • heimatgeschichtlichen Gründen.

    Hinweis: Kulturdenkmale sind in der Denkmalliste der Landesdenkmalpflege aufgeführt - sprechen Sie die Denkmalschutzbehörde an.

    Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt.

    Tipp: Sie sind nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt? Sprechen Sie die Denkmalschutzbehörde an und Sie erhalten Aufklärung darüber!

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung / Erlaubnis

    ID: L100022_6002201-6002739-1919-6028953-769

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Friedrich-Straße 10

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133-1586

    E-Mail: stadt@karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Denkmalschutzbehörde (Denkmalschutzbehörde)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Telefonische Sprechzeiten und persönliche Beratung nach Terminvereinbarung) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 3016

    Fax: 0721 133 3009

    E-Mail: denkmal@zjd.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    Je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:

    • Lageplan des Objekts,
    • Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) des Objekts mit den entsprechenden Farbeinträgen nach LBO VVO (aussagekräftige rot/ gelb Einträge), welche Bestandsbauteile von Neubau und zum Abbruch vorgesehene Elemente gut erkennbar unterscheiden,
    • detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Materialangaben und bautechnischen Details oder
    • Voruntersuchungen und Gutachten von Sonderfachleuten (z.B. aus den Bereichen Restauration, Zimmermannrestauration, Statik, Geologie)
    • beschriftete Fotos, welche die maßnahmenbezogenen Bereiche darlegen

    Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für Ihr Genehmigungsverfahren benötigen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie benötigen eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Baumaßnahme an einem

    Kulturdenkmal (dies gilt auch für ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung), wenn

    • Sie Ihr Kulturdenkmal innen oder außen sanieren, renovieren oder sonstige Veränderungen vornehmen möchten,

    • Sie Maßnahmen planen, die das Erscheinungsbild betreffen, z.B. Fensteraustausch, Fassadenanstrich oder Erneuerung der Dachdeckung,

      oder
    • eine mit dem Denkmal geschützte Freifläche (Vorgarten, Grünfläche - ehemals gestalteter Garten) bebaut werden soll.

    Für Bauwerke in der Umgebung eines Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung gilt ein "Umgebungsschutz".

    Veränderungen an diesen Gebäuden bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung, wenn

    • die Maßnahme sich erheblich auf das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Gebäudes auswirken kann (die Beurteilung obliegt den Denkmalschutzbehörden)
      Beispiel: Sie möchten auf dem nahe gelegenen Haus eine glasierte und damit reflektierende Dachdeckung oder eine grelle Fassadenfarbe auftragen.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie müssen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung schriftlich beantragen.

    Dies gilt nicht bei Baumaßnahmen, für die Sie eine Baugenehmigung benötigen. Für diese müssen Sie nur einen Bauantrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Die Baurechtsbehörde beteiligt die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Zeitgleich mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Höhe der Verwaltungsgebühr orientiert sich an der Bearbeitungszeit. Weitere Informationen finden Sie in der Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de